Widget AGB

§ 1          Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nicht anders vereinbar ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Dr. Sandra Engels nachfolgend „Hippomorpha – Dr. Sandra Engels“ genannt und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im Folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet. Es wird ein, im Sinne des §§ 611 ff BGB und 612 Abs. 1 BGB, Behandlungsvertrag geschlossen, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2          Zustandekommen eines Vertrages

Der Behandlungsvertrag kommt zustanden, wenn der Tierhalter das Angebot von Hippomorpha – Dr. Sandra Engels, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Hippomorpha – Dr. Sandra Engels zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie, wendet. Auf Basis dieses Behandlungsvertrages zwischen JHippomorpha – Dr. Sandra Engels und dem Tierhalter basieren sämtliche Untersuchungen und Behandlungen. Bei einer mündlichen, schriftlichen (E-Mail) oder telefonischen Zustimmung bzw. Vereinbarung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten diese AGB´s in Kraft.

Hippomorpha – Dr. Sandra Engels behält sich vor, einen Behandlungsvertrag auch ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann. Insbesondere dann, wenn der Tierhalter seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt, Behandlungsanweisungen ablehnt, die Therapie durch mangelnde Mitarbeit, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt werden und Therapiemaßnahmen vereitelt werden etc.. Hippomorpha – Dr. Sandra Engels kann den Behandlungsvertrag auch und insbesondere dann ablehnen, wenn aufgrund der Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen eine Behandlung nicht erfolgen darf. Für diesen Fall bleibt der Honoraranspruch von Hippomorpha – Dr. Sandra Engels für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 3          Entgelt und Zahlungsort

Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgeltes für die erbrachten Leistungen. Dieses Entgelt für die Leistungen durch Hippomorpha – Dr. Sandra Engels richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort und in bar zu entrichten. Eine Rechnungsstellung ist auf Anfrage möglich. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

§ 4          Rücktritt und Kündigung

Der Tierhalter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierhalter keine Kosten. Kommt es zur Unterschreitung der 24 Stunden vor dem Termin, kann Hippomorpha – Dr. Sandra Engels die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann das Vertragsverhältnis nach begonnener Therapie jederzeit kündigen. Hippomorpha – Dr. Sandra Engels kann dann die bisher erbrachten Leistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

§ 5          Aufzeichnung und Daten

Therapiedokumentationen, einschließlich Bilder, welche durch Hippomorpha – Dr. Sandra Engels für die Dokumentation des Therapieverlaufs bzw. des Therapieerfolgs gefertigt werden und Palpationsergebnisse sowie Krankenakten sind Eigentum von Hippomorpha – Dr. Sandra Engels. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf Herausgabe dieser Unterlagen, Einblick wird jedoch auf Antrag gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Aushändigung von Kopien auf eigene Kosten bleibt davon unberührt. Die Verarbeitung und Weitergabe von Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden Regelungen der DSGVO und einer etwa bestehenden Schweigepflicht. Hippomorpha – Dr. Sandra Engels verweist hierzu ausdrücklich auf die gesondert ausgehändigte Datenschutzerklärung.

§ 6          Informationspflichten

Der Tierhalter ist verpflichtet, Krankheiten, Verletzungen, Verhaltensauffälligkeiten sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist die Basis für eine erfolgreiche Therapie und um Gegenindikationen identifizieren zu können. Hinsichtlich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf §8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen.

§ 7          Behandlung des Tieres in Abwesenheit des Besitzers

Ist ein Tierhalter bei einem Termin nicht anwesend und gibt sein Einverständnis zur Behandlung seines Tieres/seiner Tiere durcHippomorpha – Dr. Sandra Engels in seiner Abwesenheit, übernimmt Hippomorpha – Dr. Sandra Engels keinerlei Haftung für die vom Tier verursachten Schäden in seinem Beisein.

§ 8          Haftungsbeschränkungen

Ansprüche aus unwissentlichen und versehentlichen Fehlinformationen sind, soweit nach BGB zulässig, ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden bzw. wurden, unmittelbar und in voller Höhe. Hippomorpha – Dr. Sandra Engels haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Schäden, die nicht auf die therapeutische Behandlung zurückzuführen sind, übernimmt Hippomorpha – Dr. Sandra Engels keine Haftung. Für grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz und Verlust durch Dritte übernimmt Hippomorpha – Dr. Sandra Engels ebenfalls keine Haftung. Etwaige Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapie vom Tierhalter an Hippomorpha – Dr. Sandra Engels gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Hippomorpha – Dr. Sandra Engels zusammen arbeiten oder/und beauftragt wurden. Wird vom Tierhalter entgegen dem therapeutischen Rat die vorzeitige Beendigung der Therapie gewünscht, haftet Hippomorpha – Dr. Sandra Engels für die entstandenen Folgen nicht. Tritt ein Schaden aufgrund der Nichtbeachtung der dem Tierhalter gem. § 7 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Hippomorpha – Dr. Sandra Engels hierfür nicht. Auch garantiert Hippomorpha – Dr. Sandra Engels keinen Heilungserfolg.

§9       Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Behandlungsvertrages oder dieser AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten diese AGB´s unvollständig sein, so werden diese AGB´s in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Gegenständliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für sämtliche zwischen Mag. Anna Maria Eichinger (in weiterer Folge als „Auftragnehmer“) mit einem Verbraucher (in weiterer Folge als „Auftraggeber“ bezeichnet) abgeschlossene Rechtsgeschäfte über die Erteilung von Reitunterricht und Beritt. Die nachstehenden AGB gelten in der am Tag der Auftragserteilung gültigen Fassung für das gegenständliche Rechtsgeschäft. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB einverstanden und an sie gebunden. Die aktuell gültige Fassung der AGB ist auf der Homepage www.einfachreiten.com abrufbar und wurden diese auch an den Auftraggeber ausgehändigt und/oder übermittelt.

1.2. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jene Person, für welche das mit Mag. Anna Maria Eichinger geschlossene Rechtsgeschäft nicht zum Betrieb eines Unternehmens im Sinne des § 1. Abs. 2 KSchG gehört.

1.3. Sonstige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit und wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4. Der Auftraggeber erklärt, dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist und vor Vertragsabschluss die Möglichkeit hatte, von diesen Kenntnis zu nehmen.

2. Vertragsabschluss

Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und unverbindlich. Diese behält sich das Recht vor, das jeweilige Leistungsangebot inhaltlich jederzeit zu verändern. Mit der Anmeldung zu einem der Angebote gibt der Auftraggeber ein für ihn bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Auftragnehmerin ab. Der Vertrag kommt durch Annahme der Beauftragung durch die Auftragnehmerin zustande, und zwar entweder durch schriftliche Auftrags- und Terminbestätigung oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten.

3. Preise und Fälligkeit

3.1. Die angebotenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, als Festpreise inkl. Anfahrt und Unterricht.

3.2. Das Entgelt für Reitstunden ist unmittelbar nach der Reitstunde in bar bzw. binnen 5 Tagen ab Erhalt der Rechnung auf das Konto der Auftragnehmerin zur Anweisung zu bringen.

3.3. Die Teilnahmegebühr an Kursen richtet sich nach der einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildenden, beiliegenden Preisliste Beilage ./1. Das Entgelt ist längstens bis zum 05. des jeweiligen Monats, in welchem der Kurs stattfindet, auf das Konto der Auftragnehmerin zur Anweisung zu bringen.

3.4. Im Falle des nicht fristgerechten Zahlungseinganges ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Auftraggeber vom Unterricht auszuschließen.

3.5. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % vereinbart. Durch Zahlungsverzug entstandene, zweckmäßige und notwendige Kosten, beispielsweise für Inkasso, Mahnungen etc., sowie allfällige gerichtliche oder außergerichtliche Betreibungskosten, einschließlich jener der rechtsfreundlichen Vertretung, sind der Auftragnehmerin vom Auftraggeber zu ersetzen.

4. Stornierung und Rücktritt

4.1. Der Auftraggeber ist im Fall des mobilen Unterrichts berechtigt, bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen kostenlos abzusagen. Im Falle der Stornierung von weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Einheit zur Gänze zu verrechnen.

Wurden seitens des Auftraggebers regelmäßige Termine (1 x wöchentlich oder 14-tägig) im Vorhinein gebucht und die vereinbarten Termine in weiterer Folge 3 x hintereinander abgesagt, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diesen Termin nicht weiter für den Auftraggeber freizuhalten und den Termin anderen Kunden zur Verfügung zu stellen.

4.2. Im Falle einer Kursanmeldung ist der Auftraggeber berechtigt, diesen bis längstens 14 Tagen nach erfolgter Buchung kostenlos zu stornieren, wobei die Stornierung in schriftlicher Form per E-Mail an unterricht@einfachreiten.com zu erfolgen hat.

Erfolgt die Stornierung später als 14 Tage nach der verbindlichen Kursanmeldung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 50 % der Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

Der Auftraggeber erklärt sich zur rechtzeitigen Planung und Buchung einer direkten Anreise sowie allenfalls Nächtigung der Auftragnehmerin bereit. Ist eine direkte Anreise nicht möglich, verpflichtet sich der Auftraggeber, einen Shuttle vom Flughafen/Bahnhof zum Veranstaltungsort bereit zu stellen. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Nächtigungs- und Versorgungskosten der Auftragnehmerin entsprechend der beiliegenden und einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildenden Preisliste Beilage ./1.

4.3. Die Auftragnehmerin behält sich vor, aus Krankheits- oder Organisationsgründen Einheiten zur Gänze abzusagen oder zu verschieben. Diesfalls wird die Auftragnehmerin einen Ersatztermin mit dem Auftraggeber vereinbaren.

4.4. Finden Kurse im Freien statt, behält sich die Auftragnehmerin weiters vor, den Kurs bei für Mensch und Pferd riskanten und potentiell gesundheitsschädigenden Witterungsbedingungen zu verschieben oder zur Gänze abzusagen.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, während des Reitens einen Reithelm, welcher den aktuellen DIN-Norm entspricht, zu tragen. Darüberhinausgehend ist der Auftraggeber verpflichtet, während des Umgangs mit den Pferden festes Schuhwerk und gegebenenfalls Handschuhe zu tragen.

Der Abschluss einer Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich pünktlich zur vereinbarten Zeit am Veranstaltungsort einzufinden. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Verspätungen seinerseits nicht berücksichtigt werden können.

5.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, bis längstens 30 Minuten vor Unterrichtsbeginn am Veranstaltungsort anwesend zu sein, um sein Pferd/Pony für die Reitstunde vorzubereiten.

Die Zeit für Putzen und Satteln soll so bemessen sein, dass das Pferd zum Unterrichtsbeginn fertig ist.

5.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, eventuelle Missstände, Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Pferdes anzuzeigen, um sich und die Ausbildnerin nicht in unnötige Gefahr zu bringen.

6. Gewährleistung und Haftung

6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, sofern in diesen AGB nicht wirksam anderes vereinbart wurde.

6.2. Insofern Mängelbehebungen vorgenommen werden, stellen derartige Mängelbehebungsarbeiten kein Anerkenntnis des Mangels dar.

6.3. Die Haftung der Auftragnehmerin für leichte Fahrlässigkeit, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

6.4. Festgehalten wird, dass die Auftragnehmerin für nicht durch sie verursachte, allfällige Schäden, welche durch nicht absehbare Reaktionen des Pferdes entstehen können, nicht haftet.

6.5. Der Auftraggeber haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, welche durch sein Verschulden verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge von unsachgemäßem Verhalten in der Nähe der Pferde.

7. Datenschutz

Der Auftraggeber wird gemäß Datenschutzgrundgesetz ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des Vertragsverhältnisses von der Auftragnehmerin Daten des Auftraggebers, insbesondere Namen, Adresse, E-Mailadresse und Telefonnummer, zum Zwecke der automationsunterstützten Abwicklung und Erfassung der Beauftragung auf Datenträger gespeichert und gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Die Verwendung der Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung des Vertragsverhältnisses.

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8. Allgemeines

8.1. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen des AGB sowie der abzuschließenden Verträge und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein allfälliges Abgehen von dieser Schriftformerfordernis.

8.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende Bestimmung zu ersetzen.

8.3. Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin in 8044 Graz

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